Hubertusburger Friedensgespräche in Pressemappe 'Deutschland - Land der Ideen'
1. Hubertusburger Friedensgespräche

Der Hubertusburger Frieden beendete 1763 den Siebenjährigen Krieg.
Schloss Hubertusburg, in diesem Krieg völlig ausgeplündert, wurde unter anderem bis in die 1990er Jahre als großes Fachkrankenhaus genutzt.
Heute steht es zu großen Teilen leer und wird vom Freistaat Sachsen aufwendig restauriert.
Der Freundeskreis „Schloss Hubertusburg e.V.“ und die Wermsdorfer Bürger möchten helfen, es entsprechend seiner historischen Bedeutung mit neuen Inhalten zu füllen.
Was liegt näher, als von hier in einer von Terrorismus, Kriegen und Konflikten charakterisierten Zeit Friedensinitiativen ausgehen zu lassen?
Mit diesem Ziel haben sich
vom 21. bis 23. September 2006 Historiker, Philosophen, Geistliche, Naturwissenschaftler und Künstler zusammengefunden, um den historischen Hubertusburger Friedensschluss im Hinblick auf die Friedensverantwortung und Probleme der Friedensbildung heute zu reflektieren.
Plan der Tagung von 2006 im PDF-Format
Die Ergebnisse dieser Tagung finden Sie im Protokollband des 1. Hubertusburger Friedensgesprächs, den Sie wie unten angegeben bestellen können.
2. Hubertusburger Friedensgespräche
Den 1. Hubertusburger Friedensgesprächen folgten am 19. bis 21. September 2008 die 2. Hubertusburger Friedensgespräche.
Thema der Tagung:
Friedensverantwortung und Friedenssicherung im 21. Jahrhundert
Plan der Tagung von 2008 im PDF-Format
3. Hubertusburger Friedensgespräche

Die 3. Hubertusburger Friedensgespräche werden vom 17. bis 19. September 2010 stattfinden.
Anfragen unter Email:
kontakt@freundeskreis-hubertusburg.de
Schon heute laden wir alle Interessierten ein, sich an dieser Tagung aktiv zu beteiligen.
Parallel zur Tagung erwarten wir erstmals in Wermsdorf am 17. September 2010 die Delegationen der europäischen Partner-Orte im Netzwerk "Places of Peace" aus Portugal, Spanien, Niederlande, Kroatien, Bulgarien und Polen.
Die Durchführung der „3. Hubertusburger Friedensgespräche“ mit den Referenten sowie Teilnehmern aus allen Teilen Deutschlands und den Gästen aus Europa erfordert einen großen finanziellen und organisatorischen Aufwand.
Wir möchten Sie einladen, uns dabei zu unterstützen und gleichzeitig als aktiver Partner von den neuen Kontakten politisch, wirtschaftlich, touristisch und menschlich zu profitieren.
Werden Sie offizieller Unterstützer dieser konkreten Tagung!
Und nehmen Sie aktiven Anteil an den Gesprächen mit den Teilnehmern und Gästen im September 2010!
Pressetermine: 17. September 2010, ab 12.00 Uhr, im Ovalsaal der Hubertusburg, Wermsdorf und
am 18. September, ab 19:30 Uhr im Renaissancesaal des Alten Jagdschlosses Wermsdorf, wo u.a eine Podiumsdiskussion zur Verarbeitung von traumatischen Kriegserlebnissen mit interessanten Partnern veranstaltet wird – mit Augenzeugen der Bombardierung Dresdens 1945, einem Traumaforscher und dem Leiter der Wehrpsychologie im Streitkräfteamt der Bundeswehr. Anschließend wird an diesem Abend die Deklaration der Teilnehmer der 3. Hubertusburger Friedensgespräche der Öffentlichkeit übergeben.
Plan der Tagung für 2010 im PDF-Format
Antwortkarte im PDF-Format
Die Dokumente zur Tagung (Tagungsunterlagen und der Protokollband über die 3. Hubertusburger Friedensgespräche) werden in den kommenden Wochen bzw. nach der Tagung vorbereitet und können gern mit Ihrem Unternehmenslogo versehen werden.
Lassen Sie uns darüber gemeinsam beraten!
Friedensvertrag
Der Friede von Hubertusburg
Der Friedensvertrag zwischen Preußen und Sachsen sowie zwischen Preußen und Österreich-Ungarn beendete den Siebenjährigen Krieg. Er wurde am 15.2.1763 in Hubertusburg von den Verhandlungsführern unterschrieben und von Friedrich dem Großen am 21.2.1763 in Dahlen sowie von Maria Theresia und Graf Kaunitz am 24.2.1763 in Wien ratifiziert. Die Ratifizierung des sächsisch-preußischen Vertrages durch König August III erfolgte am 23. bzw. 24..2.1763 in Warschau. Der Bote gelangte mit diesem Vertrag am 26.2.1763 in Hubertusburg an.
{Auszug}
Im Namen der Allerheiligsten Dreifaltigkeit, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Ihre Majestät die Kaiserin, Apostolische Königin von Ungarn, Königin von Böhmen, und Seine Majestät der König von Preußen waren gleichermaßen von dem Wunsch beseelt, die Schrecken des Krieges zu beenden, der zu ihrem großen Bedauern nun schon seit mehreren Jahren andauert.
Daher wollten sie mit einer baldigen und aufrichtigen Versöhnung ihren Staaten und Untertanen, ebenso wie denjenigen ihrer Bündnisgenossen, Ruhe und Frieden zurückgeben. Sobald besagte Majestäten ihre Übereinstimmung über dieses heilbringende Werk festgestellt hatten, wurde vereinbart, durch bevollmächtigte Gesandte beider Seiten im Schloss Hubertusburg eine Friedenskonferenz abzuhalten. [...]
Art. I. Es wird fortan ein unverletzlicher, beständiger Friede, ebenso ehrliche Eintracht und vollkommene Freundschaft herrschen zwischen ihrer Majestät der Kaiserin, Apostolischen Königin von Ungarn, Königin von Böhmen einerseits und Seiner Majestät dem König von Preußen andererseits, ihre Erben und Nachkommen sowie ihre Staaten und Untertanen eingeschlossen. Folglich werden die beiden hohen vertragsschließenden Parteien künftig nicht gestatten, dass sich irgendeine Feindseligkeit, heimlich oder öffentlich, mittelbar oder unmittelbar, ereignet. Sie werden nichts, unter welchem Vorwand es auch immer sein möge, vornehmen, was dem anderen zum Schaden gereicht. Vielmehr werden sie ihre größte Aufmerksamkeit dahin richten, ihre Freundschaft und ihr gegenseitiges Einvernehmen zu bewahren, und alles vermeiden, was in Zukunft die glücklich wiederhergestellte Eintracht stören könnte. Sie werden danach trachten, sieh gegenseitig bei jeder Gelegenheit zu Ehre, Nutzen und Vorteil zu dienen.
Art. II. Unter ewiges Vergessen und eine allgemeine Amnestie fallen jegliche Feindseligkeiten, Verluste, Schäden und Übergriffe, die während der vergangenen Kämpfe auf beiden Seiten vorkamen. Niemand wird darüber Klage erheben, noch irgendeine Entschädigung verlangen, wie auch immer Anspruch und Name dafür sein mögen. Es wird zu keinerlei Beunruhigung der beiderseitigen Untertanen kommen, vielmehr sollen sie diese Amnestie vollauf genießen, ungeachtet aller ergangenen Anklagen. Alle Konfiskationen werden vollständig aufgehoben, die konfiszierten oder sequestrierten Güter sollen den Eigentümern zurückerstattet werden, die sie vor Beginn des Krieges innehatten.
Art. III. Ihre Majestät die Kaiserin, Apostolische Königin von Ungarn, Königin von Böhmen, verzichtet für ihre Person wie für ihre Erben und Nachkommen auf alle Ansprüche, die sie gegen die Staaten und Länder Seiner Majestät des Königs von Preußen hegen oder erheben könnte, insbesondere auf jene, die in den Breslauer Präliminarien und im Berliner Frieden abgetreten wurden. Ebenso entsagt sie jeder Entschädigung für Verluste und Einbußen, die sie sowie ihre Staaten und Untertanen während des Krieges erlitten haben könnten.
Seine Majestät der König von Preußen verzichtet gleichermaßen für sich, ebenfalls seine Erben und Nachkommen auf alle Ansprüche, die er gegen die Staaten und Länder Ihrer Majestät der Kaiserin, Apostolischen Königin von Ungarn, Königin von Böhmen, hegen oder erheben könnte. Ferner entsagt er jeder Entschädigung für Verluste oder Einbußen, die er oder seine Untertanen während des Krieges erlitten haben könnten.
[Art. IV: Einstellung der Feindseligkeiten.
Art. V: Rückzug der Truppen; Rückgabe der Grafschaft Glatz an Preußen; Räumung Kursachsens.
Art. VI: Sofortige Einstellung von Kontributionen und Requisitionen; Freilassung der Geiseln.
Art. VII: Freilassung der Kriegsgefangenen.
Art. VIII: Entlassung fremder Untertanen aus dem Heeresdienst.
Art. IX: Rückgabe der preußischen Archive.
Art. X: Auswanderungsrecht für die Bewohner der Grafschaft Glatz.
Art. XI: Kirchliche Pfründen und Nominationen.]
An. XII. Die Breslauer Friedenspräliminarien vom 11. Juni 1742 und der Friedensschluss, unterzeichnet zu Berlin am 28. Juli desselben Jahres, der Grenzrezess von 1742 und der Dresdener Friedensvertrag vom 25. Dezember 1745 werden erneuert und bekräftigt, soweit ihre Bestimmungen gegenwärtigem Vertrage nicht widersprechen.
Art. XIII. Ihre Majestät die Kaiserin, Apostolische Königin von Ungarn, Königin von Böhmen, und Seine Majestät der König von Preußen verpflichten sich gegenseitig, den Handel zwischen ihren Staaten, Landen und Untertanen nach Vermögen zu fördern und jedes Hindernis von ihm fernzuhalten. Sie werden vielmehr versuchen, ihn zum Besten ihrer jeweiligen Staaten zu ermutigen und zu befördern. Zu diesem Zweck wollen sie sobald wie möglich einen Handelsvertrag erarbeiten lassen. Solange eine derartige Übereinkunft nicht erzielt ist, wird jede der beiden Majestäten die Handelsangelegenheiten ihres eigenen Staates nach Gutdünken regeln.
Art. XIV. Seine Majestät der König von Preußen wird die katholische Religion in Schlesien in dem Zustand erhalten, den sie zum Zeitpunkt der Breslauer Präliminarien und des Berliner Friedensvertrages erlangt hat. Ebenso garantiert er den Einwohnern dieses Landes alle rechtmäßigen Besitzungen, Freiheiten und Privilegien, ohne jedoch der Bekenntnisfreiheit der protestantischen Religion und seinen eigenen Souveränitätsrechten in irgendeiner Weise vorzugreifen.
Art. XV. Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien erneuern die Vereinbarung, die sie im Artikel IX und im Separatartikel des Berliner Vertrages vom 28. Juli 1742 hinsichtlich der Bezahlung der auf dem Lande Schlesien liegenden Schulden getroffen haben.
Art. XVI. Ihre Majestät die Kaiserin, Apostolische Königin von Ungarn, Königin von Böhmen, und Seine Majestät der König von Preußen garantieren sich gegenseitig den Besitz ihrer Staaten in der nachdrücklichsten Form. Von Seiten der Kaiserin-Königin gilt diese Garantie ausnahmslos für alle Staaten Seiner Preußischen Majestät. Seine Majestät der König von Preußen garantiert hingegen für alle Staaten, die Ihre Majestät die Kaiserin, Königin von Ungarn und Böhmen, in Deutschland besitzt.
Art. XVII. Seine Majestät der König von Polen, Kurfürst von Sachsen, wird in diesen Frieden eingeschlossen, auf Grundlage des Friedensvertrages, den er heute mit Seiner Majestät dem König von Preußen abgeschlossen hat.
Art. XVIII. Seine Majestät der König von Preußen wird das Abkommen, das er 1741 mit dem Kurfürsten von der Pfalz hinsichtlich der Erbfolge in Jülich und Berg geschlossen hat, auf gleichem Fuß erneuern.
Art. XIX. Das gesamte Reich wird in die Bestimmungen der Artikel II, IV, V, VI und VII eingeschlossen, so dass seine Fürsten und Stände in den vollkommenen Genuss der besagten Bestimmungen gelangen; alle Vereinbarungen zwischen Ihrer Majestät der Kaiserin, Apostolischen Königin von Ungarn, Königin von Böhmen, und Seiner Majestät dem König von Preußen gelten gleichermaßen auch zwischen ihnen und den Fürsten und Ständen des Reiches. Der Westfälische Frieden und alle Konstitutionen des Reiches werden in vorliegendem Vertrag bekräftigt.
Art. XX. Die hohen vertragsschließenden Parteien sind übereingekommen, ihre Bündnisgenossen in diesen Friedensvertrag einzubeziehen und behalten sich vor, diese in einem Sonderabkommen einzeln aufzuführen, dem dieselbe Geltung zukommen soll, als ob es diesem Vertrag Wort für Wort einverleibt wäre, und das ebenfalls von den hohen vertragsschließenden Parteien ratifiziert werden soll.
{Art. XXI: Ratifikation.
Geheime Artikel: 1. Zusage der kurbrandenburgischen Stimme für die Römische Königswahl des Erzherzogs Joseph. — 11. Zusage der preußischen Unterstützung für die habsburgische Erbfolge im Herzogtum Modena.}
Hubertusburg, 15. Februar 1763
Unterzeichnet für Österreich von Heinrich Gabriel von Collenbach und für Preußen von Ewald Friedrich von Herzberg
vor 150 Jahren:
Abschrift aus der
„Illustrirten Zeitung vom 14. Februar 1863“
Der Abschluß des Hubertusburger Friedens -
mit einer Originalzeichnung von Ludwig Burger
Vor hundert Jahren
„ Der König und die Kaiserin
des langen Haders müde,
Erweichen ihren harten Sinn
Und machten endlich Friede;
Und jedes Heer mit Sing und Sang,
Mit Paukenschlag und Kling und Klang,
Geschmückt mit grünen Reisern,
Zog heim zu seinen Häusern.“
Es mögen wol zwölf Jahre vergangen sein, seit ich im officiellen Auftrage zum ersten mal das ehemaliger sächsische Jagdschloß Hubertusburg besuchte. Da führte man mich unter anderem auch in einen Saal und erzählte mir, daß dieser der so genannte Friedenssaal heiße, in welchem im Jahr 1763 dem Siebenjährigen Krieg ein Ende gemacht worden sei. Es war ein hoher, heller Saal, die Wände mit Arabesken frescoartig geziert, der Boden etwa eine halbe Elle hoch – mit Korn bedeckt. Der Saal, in welchem vor fast hundert Jahren das Geschick Deutschlands, ganz Europas entschieden worden war, diente als Kornkammer.
Jetzt, am 15. Februar 1863, sind es 100 Jahre, daß jener Friede geschlossen wurde. Deutsche hatten gegen Deutsche gekämpft mit einer Ausdauer, die eines anderen Zieles würdig gewesen wäre. Friedrich der Große berechnet selbst, daß dieser Krieg ihm und seinen Freunden, den Engländern, etwa 240.000 Mann, seinen Feinden aber weit über eine halbe Million Menschen gekostet habe.
Armes deutsches Vaterland! Wie oft haben sich seit dem wieder deine Söhne im blutigen Kampfe gegenüber gestanden! - Wenn endlich wird die hehre Stunde schlagen, da ein ewiger Gottesfrieden deine Kinder verbindet. Wenn endlich wird das alte Lied vom einigen, freien Deutschland zur Wahrheit werden!
Vor 100 Jahren also ward der Siebenjährige Krieg beendet. Es sei uns erlaubt, einen Blick auf jene Zeit zu werfen.
Friedrich hatte am 15. Aug. 1760 den glänzenden Sieg bei Liegnitz über den General Laudon gewonnen und damit die Vereinigung der Russen und Oesterreicher gehindert. Da traf ihn eine Kunde, schlimmer als die einer verlorenen Schlacht – die Russen, Oesterreicher und Sachsen belagern Berlin.
Und er konnte seine Hauptstadt nicht retten. Sie capitulirte und ergab sich an den russischen General Grafen Tottleben.
Das Schicksal der Stadt war minder schrecklich als man erwartet hatte. Graf Tottleben war ein geborener Deutscher und hatte längere Zeit in Berlin gelebt. Angenehme Erinnerungen tauchten in ihm auf und veranlassten ihn, mild zu verfahren. Nur die berliner Zeitungsschreiber sollten hart bestraft werden. Sie hatten in ihren Berichten die Greuel der Russen beim rechten Namen genannt, hatten dabei auch Tottleben nicht geschont und sollten nun die Rache der Sieger fühlen. Ihr Urtheil lautete auf Spießruthenlaufen. Tag und Stunde war bereits festgesetzt und die Unglücklichen erwarteten auf der Hauptwache ihr grässliches Los. Da gelang es dem Kaufmann Gotzlowsky, einem Manne, dessen aufopferndem Edelsinn Berlin in jenen Tagen seine Rettung verdankt, den General Tottleben dahin zu bewegen, daß jene Strafe unterblieb. Man führte jene Männer bis vor die zum Durchlaufen bestimmt Soldatengasse und entließ sie hier mit einem scharfen Verweise.
Schlimmer aber wurde die Lage Berlins, als der General Lascy mit seinen Oesterreichern in der Stadt anlangte. Es war bei Festsetzung der Uebergabe ausbedungen worden, daß kein Soldat in der Stadt einquartiert werden solle. Lascy aber nahm mit einem Theile seines Corps gegen den Willen der Russen Quartier in der Stadt, und nun wurde Berlin plötzlich der Tummelplatz von Kosaken, Kroaten und Husaren, die überall, wo sie hinkamen, raubten und plünderten. Mehre Hundert Häuser wurden erbrochen, die Menschen gemishandelt und ausgeraubt. Selbst Hospitäler und Kirchen wurden nicht geschont. Auch die Umgegend von Berlin hatte viel zu leiden. Da war es, wo sich auch die Sachsen vergaßen. Sie hatten ihr Quartier in Charlottenburg, eine Meile von Berlin. Uneingedenk, daß der König von Preußen bald wieder nach Sachsen kommen und dort Revanche nehmen könnte, fielen sie wüthend in das prächtige Lustschloß ein und zerstörten alles, was ihr Auge sah. Die Offiziere konnten ihre Untergebenen nicht bändigen. Es war die Rache für die Gefangennahme bei Pirna. Archenholtz, dem wir hier folgen, erzählt in seiner „Geschichte des Siebenjährigen Krieges“ diese Plünderung sehr ausführlich: die kostbaren Mobilien wurden zertrümmert, die Spiegel und Porzellangefäße in kleine Stücke zerschlagen, die Tapeten in Fetzen gerissen, die Fußböden, Seitenwände und Thüren mit Beilen zerhauen. Viele Sachen von Werth entgingen der Zerstörung, aber nicht dem Raube; denn die Offiziere brachten sie für sich als beute in Sicherheit; auch die königliche Kapelle im Schlosse wurde ausgeplündert und die Orgel zerbrochen. Ebenso wurden griechische Antiquitäten, die Friedrich so sehr liebte und mit großen Kosten gekauft hatte, gänzlich zerstört; ein Verlust, den er am meisten beklagte. Von allen königlichen Lustschlössern bleib Sanssouci, sowie das zu Potsdam verschont. Hier commandirte der österreichische General Esterhazy, der sich durch persönlichen Edelmuth auszeichnete und gute Manneszucht unter seinen Truppen hielt.
Schon träumten die Russen und Oesterreicher von Winterquartieren in Brandenburg, als der König aus Schlesien herankam. Schon sein Kommen reichte hin, die Feinde zum Rückzuge zu bringen. Die Oesterreicher und Russen verließen eiligst Berlin.
Eben hatte der König mit seiner Armee die sächsische Grenze erreicht, als er genauere Nachrichten über die Plünderung seiner Hauptstadt erhielt. Am schmerzlichten war ihm die Zerstörung Charlottenburgs. Er befahl, dafür das sächsische Jagdschloss Hubertusburg zu plündern und das Freibataillon des Quintus Icilius sollte diesen Befehl ausführen. Archenholtz, der die Plünderung Charlottenburgs so ausführlich schilderte, ist sehr kurz in der Erzählung der hubertusburger Affaire. Er sagt nur: „In wenig Stunden war das Geschäft geendigt und zwar mit solchem Eifer, dass blos die nackten Mauern übrigblieben.“ Er hätte noch kürzer sein können, er brauchte nur zu sagen: es wiederholten sich hier fast die gleichen Scenen wie bei der Plünderung Charlottenburgs - die Preußen gaben den Sachsen nichts nach. Wol aber folgte hier noch ein jüdisches Handelsgeschäftchen. Quintus Icilius – eigentlich Guischardt aus Magdeburg; Friedrich der Große hatte seinem Günstling jenen Namen gegeben – verhandelte das geplünderte Schloss zur weiteren Ausbeute für 72,000 Thlr. an die reichen berliner Juden Ephraim und Itzig, die damals ihr betrügerisches Unwesen auch in Sachsen trieben. Diese Juden hatten die Münze gepachtet und wussten das so gut zu nützen, daß sie den Wechselcurs der größten Hauptstädte nach Belieben commandirten und die reichsten Juden Europas wurden. Natürlich suchten sie den Kaufpreis wenigstens doppelt wieder zu gewinnen. Der Thurm wurde seiner großen Glocken, seiner kunstvollen Uhr, seines kupfernen Daches beraubt, die Statuen abgetragen und aus dem gewonnenen Metall – der Thurm allein lieferte 90 Centner – ließ Ephraim in der Pleißenburg zu Leipzig jenes schlechte Geld prägen, das nach ihm mit dem Namen – Ephraimiten – belegt wurde. Die stark vergoldeten Schlösser und Beschläge der Thüren und Fenster und sonstige Vergoldungen wurden zu weiterer Ausnutzung abgekratzt. Das gab wieder einen Reingewinn von 12,000 Thalern.
Schon hatten die unersättlichen Juden – wie Bergsträßer in seiner Geschichte Hubertusburgs erzählt – ihre Hände auch an die von den Soldaten verschonte Kapelle gelegt, schon in der königlichen Loge angefangen, Schlösser, Draperien und Goldleisten abzureißen, schon schauten sie mit gierigem und freudigem Blick herab auf die reiche Beute im Innern des Tempels, als Norbert Schubert, der Hofkaplan, in der Seele ergrimmt ob solchen jüdischen Frevels, das Heiligthum zu retten nach dem benachbarten Dahlen ins Winterquartier des Königs von Preußen eilt. Friedrich II. hat anfangs kein Ohr für seine Bitten, allein Schubert lässt nicht nach, er bittet inständigst, er bittet bußfällig und der Zorn des großen Fürsten wird erweicht. Friedrich gebietet der Plünderungssucht der Juden Einhalt und die Kirche ist gerettet.
Die Plünderung hatte drei Monate gewährt – Hubertusburg, das durch seinen Glanz ganz Europa von sich reden gemacht hatte, stand wüste und leer und nie wieder hat es sich zur alten Pracht erhoben. Erst im Jahr 1742 vollendet, hat seine Glanzperiode nur 18 Jahre gewährt; aber eine weltgeschichtliche Bedeutung war dem Schlosse doch noch vorbehalten, denn von hier aus sollte dem erschöpften Europa der Friede wiedergegeben werden.
Sachsen vermittelte zwischen Oesterreich und Preußen. Marie Theresia hatte die Hoffnung, Schlesien zurück zu erobern, aufgegeben. Alle ihre Hülfsquellen waren versiegt und ganz Deutschland in völliger Erschöpfung. Ganze Kreise waren verheert und überall stockten Handel und Gewerbe. Hinterpommern und ein Theil Brandenburgs waren geradezu Einöden geworden. Ebenso sah man auch anderwärts große Strecken fruchtbaren Landes, wo die Spuren vormaligen Ackerbaus kaum noch sichtbar waren; besonders war dies mit großen Landstrichen an der Oder und Weser der Fall. Ein Offizier schrieb, daß er in Hessen sieben Dörfer durchritten und darin nur einen einzigen Menschen, einen Prediger, gefunden habe.
Endlich erklärte Friedrich, wenn Oesterreich wirklich die Absicht habe mit ihm in Friedensverhandlungen zu treten, so sei er nicht abgeneigt, jedoch unter der Bedingung, dass keiner seiner Feinde auf Entschädigung bestehe, weil er fest entschlossen sei, nicht durch einen Federstrich zu verlieren, was er bisjetzt durch den Degen behauptet habe und noch ferner im Stande sei wohl zu vertheidigen.
Und wirklich, Friedrich konnte so reden, denn nach sieben schrecklichen Feldzügen, ohne Bundesgenossen und Subsidiengelder war er seinen Feinden noch ebenso furchtbar und gewaltig wie vordem.
Die Bevollmächtigten von Preußen, Oesterreich und Sachsen traten in Hubertusburg, welches für neutral erklärt worden war, zusammen. Oesterreich war durch den Hofrath v. Collenbach, Preußen durch den Geheimen Rath v. Hertzberg und Sachsen durch den Geheimen Rath Freiherrn v. Fritsch vertreten.
Im December 1762 langten diese Herren in Hubertusburg an; aber in dem mächtigen, Hunderte von Räumlichkeiten enthaltenden Palais war kein Saal, nicht ein Kämmerchen zu finden, das sie hätte aufnehmen können. Endlich fand sich nach längerem Suchen in einem Seitengebäude ein Saal, der allenfalls benutzt werden konnte und darin nahmen denn auch, ohne große vorhergehende Förmlichkeiten am 31. Dec. die Friedensverhandlungen ihren Anfang. Sie betrafen besonders die Räumung der im Kriege eroberten und besetzten Länder und Orte, wobei von jeder Seite auf Entschädigung Verzicht gethan wurde. Zwar machte der wiener Hof Versuche, Glatz zu behalten, und wollte dafür Geld oder andere Ländereien bewilligen, aber Friedrich wollte um keinen Preis sich dazu verstehen. So bequemten sich endlich die Oesterreicher zur Zurückgabe dieser Festung. Sachsen erklärte sich bereit, für die Stadt Fürstenberg in der Niederlausitz den Oderzoll und das Dorf Schidlo mit den Ufern der Oder abzutreten, sowie die Steuerschulden zu tilgen und die Interessen auf 3 Procent herabzusetzen.
Preußen machte Frieden, ohne von seinen Staaten auch nur ein Dorf zu verlieren. Am 15. Februar 1763 wurde zu Hubertusburg in jenem schon oben beschriebenen Saale der längstersehnte Frieden geschlossen. Er wurde überall mit heißen Dankgebeten begrüßt. Von Polen aus ließ ihn König Friedrich August II seinen Sachsen bekannt machen: „Was maßen durch göttliche Direction die zeitherige Bemühung derer seit Ausgang des vorigen Jahres auf dem Schlosse zu Hubertusburg versammelt gewesenen bevollmächtigten Ministern von so gedeihlicher und gesegneter Wirkung gewesen, daß dadurch zur Beilegung des so lange verderblichen Krieges ein feierlicher Friedensschluß zustande gekommen und den 15. Febr. d. J. zu gedachtem Hubertusburg unterzeichnet worden, auch dessen Ratification von denen gesammten, daran Theil habenden Mächten, nunmehr des fürdersamsten erfolget und ist der Friede zur Bestätigung gediehen.“
Am 1. März fand in Hubertusburg die Auswechslung der Ratificierungsurkunden statt, und als nachmittags 4 Uhr die Nachricht davon durch einen Kurier in Dresden ankam, da begleiteten ihn 32 blasende Postillions durch alle Straßen und jubelnd begrüßte das Volk die Freudenkunde.
Aehnliche Scenen wiederholten sich in Wien und Berlin.
Sachen wurde von den Preußen geräumt, nachdem die rückständigen Contributionen eingetrieben worden waren. Den Schluß bildete eine höchst eigenthümliche Civiloperation Friedrich´s des Großen. Er befahl nämlich, um in seinen Staaten den großen Verlust an Menschen zu ersetzen, die Soldaten zum Heirathen zu nöthigen. Archenholtz erzählt: Die gute Bildung des weiblichen Geschlechts in Sachsen lud ohnehin zum Ehestande ein. Die Befehlshaber, deren Interesse ein großer Troß Weiber zuwider war und die außerdem Unordnung befürchteten, waren daher mit ihrer Aufmunterung nur sehr sparsam, bis der König von den Regimentern die Listen der Neuvermählten verlangte. Nun gaben die Befehlshaber den Soldaten das Signal zum Ehestande, und scharenweise eilten diese zum Altare. Eine große Menge Weiber zogen mit den Preußen aus dem Lande fort und fast ebenso viele Mädchen folgten ihnen nach.
Der im Eingange unserer Skizze geschilderte Saal ist in der Gegenwart recht eigentlich zum Friedenssaale geworden. Er dient jetzt als Aufenthaltsort alter lebensmüder Hospitaliten, die hier in Frieden ihr Leben beschließen. St.